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04. July 2025

EU-Omnibus-Initiative: Weniger Bürokratie – aber auch weniger Wirkung?

Beim respACT-Talk am 27. Juni 2025 stellte Monika Brom vom Umweltbundesamt Wien ein Reformpaket vor, das aktuell hohe Wellen in der europäischen Nachhaltigkeitspolitik schlägt: die sogenannte Omnibus-Initiative der EU-Kommission. Ziel ist es, unternehmerische Berichtspflichten zu verschlanken, ohne dabei die Klimaziele aus den Augen zu verlieren. Doch gelingt dieser Balanceakt wirklich?

Natascha Rohe, respACT

Was steckt hinter der Omnibus-Initiative?

Die EU plant acht sektorübergreifende Gesetzesbündel – sogenannte Omnibus-Pakete –, um bestehende Regulierungen zu vereinfachen. Der Fokus liegt auf einem klaren Ziel: eine Reduktion des Verwaltungsaufwands um mindestens 25 %, bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sogar um bis zu 35 %. Gleichzeitig soll die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen gestärkt und der Weg zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 geebnet werden.

 

Omnibus I im Fokus: Nachhaltigkeitsberichterstattung neu gedacht

Das erste Reformpaket der EU-Kommission im Rahmen der Omnibus-Initiative – Omnibus I – rückt besonders in den Mittelpunkt aktueller Debatten. Es betrifft direkt die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), eines der zentralen Instrumente der EU zur Förderung von Transparenz und Glaubwürdigkeit in der unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung.

 

Ziel ist es, die Berichtspflichten praxisnäher zu gestalten, ohne den grundsätzlichen Anspruch auf nachvollziehbare ESG-Informationen aufzugeben. Doch das Reformpaket bringt nicht nur Erleichterungen, sondern sorgt auch für kritische Stimmen.

 

Ein zentrales Element ist die sogenannte „Stop-the-Clock“-Regelung, durch die Unternehmen, die ab 2025 erstmals berichtspflichtig wären, eine Übergangsfrist erhalten. In Österreich ist die Umsetzung bis spätestens 31. Dezember 2025 vorgesehen.

Besonders kontrovers diskutiert wird die Anhebung der Schwellenwerte, ab denen eine Berichtspflicht greift: Statt wie ursprünglich geplant rund 50.000 Unternehmen EU-weit, sind künftig nur noch etwa 7.000 betroffen – konkret Großunternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Millionen Euro Jahresumsatz. Für Österreich bedeutet das: Nur noch rund 120 Unternehmen fallen unter die CSRD-Pflicht.


Kritiker*innen warnen, dass dadurch zahlreiche große Mittelstandsunternehmen aus der Berichterstattung herausfallen – mit negativen Folgen für die Transparenz entlang der Wertschöpfungsketten.

 

Parallel dazu werden die Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) grundlegend überarbeitet. Geplant sind eine Reduktion der Berichtspflichten um mehr als 50 Prozent, eine klarere Trennung zwischen verpflichtenden und freiwilligen Angaben sowie eine stärkere Orientierung an internationalen Standards wie IFRS S1 und S2.

 

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) soll der neue, freiwillige VSME-Standard (Voluntary Standard for Micro and Small Enterprises) die Berichtspflichten vereinfachen. Er soll sich an bestehenden Systemen wie EMAS orientieren und dadurch den Zugang erleichtern.


Allerdings stößt auch dieser Ansatz auf Kritik: Der VSME-Standard enthalte zahlreiche nicht anwendbare Berichtspunkte und ist in der Praxis schwer mit anderen Systemen kompatibel. Damit bleibt sein tatsächlicher Nutzen bislang begrenzt.

 

Ein weiterer Punkt betrifft die externe Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten. Auch künftig wird keine verpflichtende Überprüfung vorgesehen, Unternehmen können weiterhin freiwillig eine sogenannte „limited assurance“ vornehmen lassen, etwa über EMAS.


Hier befürchten Expert*innen einen Anstieg von Greenwashing-Risiken, da ohne verpflichtende Prüfverfahren die Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit der Berichte leidet.

 

Schließlich bringt Omnibus I auch Anpassungen an der EU-Taxonomie mit sich. Durch Einschränkungen im Anwendungsbereich sowie neue Schwellenwerte und Ausnahmen wird die Offenlegungspflicht reduziert.


Einen Kritikpunkt gibt es auch hier, denn die Transparenz über nachhaltige Investitionen und wirtschaftliche Aktivitäten könnte dadurch deutlich geschwächt werden.

 

Politische Diskussion: Noch ist nichts fix

Während der Europäische Rat die neuen Schwellenwerte bereits beschlossen hat, zeigt sich das Europäische Parlament deutlich kritischer. Die weiteren Verhandlungen finden unter der dänischen Ratspräsidentschaft ab Mitte Juli statt. Die finale Verabschiedung der angepassten Richtlinie ist für Ende 2025 geplant. In Österreich wird das entsprechende Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) im Herbst 2025 ins Parlament eingebracht.

 

Fazit: Entlastung ja – aber um welchen Preis?

Die Omnibus-Initiative ist ein Schritt hin zu praxisorientierterer Regulierung – insbesondere für KMU. Doch mit der deutlichen Einschränkung der Berichtspflicht und dem Verzicht auf verbindliche Prüfmechanismen entstehen neue Herausforderungen:

  • Verlust an Transparenz entlang der Wertschöpfungsketten
  • Gefahr von Intransparenz und Greenwashing
  • Fragmentierung der Nachhaltigkeitskommunikation in Europa

Der Erfolg der Omnibus-Reform wird sich daran messen lassen müssen, wie gut Bürokratieabbau und glaubwürdige Nachhaltigkeitsberichterstattung vereint werden können.

 

respACT bleibt dran und wird die Entwicklungen rund um die EU-Nachhaltigkeitspolitik weiterhin kritisch begleiten. Denn eines ist klar: Für die sozial-ökologische Transformation braucht es verlässliche, vergleichbare und überprüfbare Informationen – auch (und gerade) in Zeiten der Vereinfachung.

 

Kontakt:

DI Monika Brom
Teamleitung Umweltbewertungssysteme & Wirtschaftlicher Wandel
Umweltbundesamt Wien
monika.brom@umweltbundesamt.at

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