Unternehmen stehen heute vor der Aufgabe, soziale und ökologische Verantwortung entlang der gesamten Wertschöpfungskette wahrzunehmen und gleichzeitig über ihre Nachhaltigkeitsleistungen glaubwürdig zu berichten. Ob Emissionen, Arbeitsbedingungen oder Menschenrechte – das Interesse von Investor*innen, Kund*innen, Behörden und der Öffentlichkeit steigt. Neue gesetzliche Rahmen wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die geplante Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) machen ESG-Faktoren zum fixen Bestandteil unternehmerischer Verantwortung und Berichterstattung.
Viele Unternehmen sind bereit, Verantwortung zu übernehmen – doch oft fehlt ein klarer Fahrplan. respACT bietet praxisnahe Orientierung durch Austauschformate, eLearning-Angebote und Factsheets, die laufend überarbeitet werden, um aktuelle Entwicklungen abzubilden.
Der gemeinsam mit Expert*innen entwickelte Leitfaden „In 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht“ richtet sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen. Eine überarbeitete Version erscheint im Herbst 2025 und unterstützt den Einstieg ins freiwillige ESG-Reporting – kompakt, praxisnah und strategisch fundiert.
respACT bereitet zentrale EU-Initiativen wie die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) oder die geplante Green Claims Directive in kompakten Factsheets auf. Diese liefern grundlegende Begriffsdefinitionen, rechtliche Einordnungen und erste Orientierung – insbesondere für KMU ohne eigene ESG-Abteilungen.
Die Factsheets werden laufend überarbeitet, um neue Entwicklungen zu berücksichtigen. Dennoch ersetzen sie keine rechtliche Beratung, sondern dienen als Einstiegshilfe – etwa zur Bewertung von Lieferantenrisiken, zur Vorbereitung auf Klimaberichterstattung oder für rechtssichere Werbeaussagen.
Ergänzend dazu beleuchtet respACT aktuelle politische Entwicklungen wie die EU-Omnibus-Initiative, die eine Entlastung für kleinere Unternehmen bei der CSRD und CSDDD bewirken soll:
Nachbericht zum respACT-Talk: EU-Omnibus-Initiative
EU-Omnibus-Initiative: Weniger Bürokratie, aber auch weniger Wirkung?
| Was ist die CSRD? |
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Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die EU-Richtlinie zur erweiterten Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie verpflichtet Unternehmen, Informationen zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung (ESG) transparent und prüfbar offenzulegen – eingebettet in den regulären Geschäftsbericht. Die Berichterstattung erfolgt künftig auf Basis der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und umfasst unter anderem einen Climate Transition Plan. Die CSRD ersetzt und erweitert die bisherige NFI-Richtlinie und gilt stufenweise ab dem Geschäftsjahr 2024 – ursprünglich auch für viele mittelgroße Unternehmen.
Änderungen durch die Omnibus-VerordnungIm Rahmen der EU-Omnibus-Initiative wurde die Anwendung der CSRD für viele Unternehmen um zwei Jahre verschoben. Die Berichtspflicht gilt nun frühestens ab 2027 – und nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden sowie einem Umsatz über 50 Mio. € oder einer Bilanzsumme über 25 Mio. €
Ziel der Änderungen ist es, kleinere Unternehmen zu entlasten und die Anforderungen auf jene Unternehmen zu konzentrieren, die den größten Einfluss auf Umwelt und Gesellschaft haben. Für KMU ist ein freiwilliger ESRS-Standard in Planung, der als Orientierung dienen soll, ohne zusätzliche Berichtspflichten zu schaffen. |
| Was ist die CSDDD? |
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Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) – häufig als EU-Lieferkettengesetz bezeichnet – verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche, soziale und ökologische Risiken in ihrer Lieferkette zu identifizieren, zu minimieren und offenzulegen. Ziel ist es, europaweit einheitliche Sorgfaltspflichten zu schaffen – mit klarer Verantwortung für Tochterunternehmen und direkte Zulieferer.
Änderungen durch die Omnibus-VerordnungIm Zuge der Omnibus-Initiative wurde der Anwendungsbereich der CSDDD deutlich eingeschränkt:
Die CSDDD bringt neue Haftungsrisiken und Berichtspflichten mit sich, bleibt aber auf größere Unternehmen beschränkt. Für KMU entfällt damit ein Großteil der direkten Verpflichtungen – indirekte Anforderungen über Geschäftspartner können jedoch weiterhin relevant sein. |
| Was ist die Green Claims Directive? |
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Die Green Claims Directive ist eine EU-Richtlinie, die Greenwashing verhindern soll. Sie verpflichtet Unternehmen, freiwillige Umweltaussagen – etwa „klimaneutral“ oder „nachhaltig produziert“ – wissenschaftlich fundiert, nachvollziehbar und überprüfbar zu belegen. Auch Umweltzeichen und Labels sollen künftig strenger reguliert werden. Die Richtlinie betrifft alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen als umweltfreundlich vermarkten – unabhängig von Größe oder Branche. Zeitplan und UmsetzungDie Richtlinie wurde am 6. März 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie muss bis 27. März 2026 in nationales Recht umgesetzt werden und ist ab 27. September 2026 anzuwenden
Derzeit ist der Gesetzgebungsprozess noch nicht vollständig abgeschlossen. Nach der finalen Verabschiedung folgt eine Übergangsfrist von voraussichtlich zwei Jahren, bevor die Regelungen in Kraft treten. |
2025 steht bei respACT im Zeichen vertiefter Diskussionen rund um ESG und Lieferkettenverantwortung. In verschiedenen Formaten bringen wir Unternehmen, Expert*innen und Regionen zusammen:
Webinar „SustainABILITY meistern“ (August 2025):
Gemeinsam mit CPC Österreich vermittelte respACT praxisnahe Change-Kompetenzen für Nachhaltigkeitsmanager*innen.
„Nachhaltigkeit bedeutet mehr als nur ‚grüne‘ Projekte oder ESG-Reporting – sie erfordert einen tiefgreifenden Wandel im Denken, Entscheiden und Handeln im Unternehmen.“ – Anne Babilon-Teubenbacher, CPC Österreich
„ESG für KMUs“ (März 2025, mit DORDA):
Regulatorische Entwicklungen und ihre Bedeutung für kleinere Unternehmen standen im Fokus.
„KMUs sind besonders gefordert, weil sie häufig keine eigene ESG-Abteilung haben.“ – Mag. David Riebenbauer, DORDA Rechtsanwälte
10. Tiroler Nachhaltigkeitsfrühstück (Februar 2025):
Themenschwerpunkt: Labels & Zertifizierungen in der Lieferkette.
„Die Orientierung im Label-Dschungel wird zur strategischen Herausforderung.“ – Johannes Tilg, respACT Tirol
Ob verpflichtendes ESG-Reporting, neue Sorgfaltspflichten oder der richtige Umgang mit Nachhaltigkeitsaussagen – Unternehmen stehen vor komplexen Anforderungen. respACT unterstützt Sie dabei, den Überblick zu behalten, Prioritäten zu setzen und Ihre Nachhaltigkeitskommunikation weiterzuentwickeln.
„Wir wollen Unternehmen nicht nur durch die Regulatorik navigieren, sondern sie dabei begleiten, Verantwortung strategisch zu verankern.“
Daniela Knieling, Geschäftsführerin respACT
Als Stimme der Unternehmen bringt respACT ihre Perspektiven auch aktiv in politische und fachliche Prozesse ein – unter anderem in der Sub-Arbeitsgruppe des AFRAC (Austrian Financial Reporting and Auditing Committee) zur CSRD. So fließen praktische Herausforderungen direkt in die Weiterentwicklung relevanter Standards ein.
Bleiben Sie mit uns im Austausch – sei es über Veranstaltungen, Fachformate oder individuelle Rückfragen. Ihre Anliegen bringen wir gezielt in politische Prozesse und Expert*innengremien ein.
Fragen, Inputs oder Unterstützungsbedarf?
| Überarbeitung Leitfaden "In 7 Schritten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung" |
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