Nachhaltigkeit wird für Unternehmen zunehmend messbar, prüfbar und entscheidungsrelevant – sowohl im eigenen Betrieb als auch entlang der Lieferkette. Stakeholder erwarten nachvollziehbare Informationen zu Klimawirkungen, Arbeitsbedingungen, Menschenrechten und Produktverantwortung. Mit neuen europäischen Vorgaben wie durch die Omnibus I adaptierte CSRD , der CSDDD sowie weiteren Umwelt- und Lieferkettenregelungen steigen die Anforderungen an Datenqualität, Prozesse und Governance deutlich. Gleichzeitig rücken Lieferketten stärker in den Fokus von Risiko-, Compliance- und Reputationsmanagement. Unternehmen stehen damit vor der Aufgabe, Nachhaltigkeitsinformationen systematisch zu erfassen, zu steuern und glaubwürdig zu kommunizieren. Wer Transparenz frühzeitig strategisch verankert, stärkt Vertrauen und Zukunftsfähigkeit.
Viele Unternehmen sind bereit, Verantwortung zu übernehmen – doch oft fehlt ein klarer Fahrplan. respACT bietet praxisnahe Orientierung durch Austauschformate, eLearning-Angebote und Factsheets, die laufend überarbeitet werden, um aktuelle (politische) Entwicklungen abzubilden.
| Nachhaltigkeitsberichterstattung (NHB) |
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Von regulatorischer Pflicht zur strategischen Steuerung
Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickeln sich dynamisch weiter: CSRD , ESRS, Omnibus-Anpassungen sowie neue Schwellenwerte verändern den Anwendungsbereich und die Erwartungen an Unternehmen grundlegend. Gleichzeitig rückt die strategische Nutzung von Nachhaltigkeitsdaten stärker in den Fokus – als Entscheidungsgrundlage, Risikoinstrument und Kommunikationsbasis. respACT begleitet seine Mitglieder mit praxisnahen Formaten, aktuellen Policy-Updates und Raum für Erfahrungsaustausch. Ein besonderer Schwerpunkt liegt 2026 auf der Einordnung neuer regulatorischer Entwicklungen und deren konkreter Umsetzung im Unternehmensalltag.
Formate & Zeiträume 2026:
KMU-Leitfaden "In 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht" (2025) Unterstützt von dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)
Gemeinsam mit Expert*innen aus dem respACT-Netzwerk wurde dieser kompakte Leitfaden entwickelt und veröffentlicht. In 7 Schritten zu einem ersten freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht! Dieser richtet sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen. Er unterstützt den Einstieg ins freiwillige ESG-Reporting – kompakt, praxisnah und strategisch fundiert.
Factsheet: How to Reporting? (2025)Unterstützt von der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)
Factsheet: Sustainable Finance für KMU (2025) In Kooperation mit Bolena Impact Investments Unterstützt von der Industriellenvereinigung
Das Factsheet „Sustainable Finance für KMU“ erklärt, warum Nachhaltigkeit inzwischen direkten Einfluss auf Finanzierung und Versicherung von Unternehmen hat. Banken, Investoren und Versicherungen bewerten verstärkt ESG-Kriterien – wer keinen klaren Nachhaltigkeitsplan vorlegt, zahlt höhere Zinsen, Versicherungsprämien oder erhält schwerer Zugang zu Kapital. Das Fazit lautet: Sustainable Finance ist kein Zukunftsthema mehr, sondern bestimmt heute die Kostenstruktur. KMU mit klarer Nachhaltigkeitsstrategie und Transitionsplan sichern sich bessere Finanzierungskonditionen, Wettbewerbsvorteile und Reputationsgewinne |
| Nachhaltiges Lieferkettenmanagement (LK) |
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Lieferketten transparent, resilient und zukunftsfähig gestalten
Lieferketten stehen zunehmend im Zentrum regulatorischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Erwartungen. Neue EU-Vorgaben wie die CSDDD , die Entwaldungsverordnung (EUDR), CBAM oder produktbezogene Regelungen erhöhen den Bedarf an belastbaren Daten, klaren Prozessen und wirksamem Risikomanagement. Auch Unternehmen ohne direkte Berichtspflicht sind als Teil von Wertschöpfungsketten zunehmend betroffen. respACT unterstützt seine Mitglieder dabei, regulatorische Anforderungen einzuordnen und Lieferketten praxisnah weiterzuentwickeln.
Formate & Zeiträume 2026:
Factsheet: Resiliente Lieferketten (2025) In Kooperation mit inloop Unterstützt von der Industriellenvereinigung
Das Factsheet „Resiliente Lieferketten 2025“ zeigt, dass widerstandsfähige Lieferketten entscheidend sind, um Krisen, Engpässe und geopolitische Risiken zu bewältigen. Resilienz bedeutet, den Betrieb auch unter Stressbedingungen aufrechtzuerhalten, Schäden zu begrenzen und sich schnell zu erholen. Zentrale Erfolgsfaktoren sind Nachhaltigkeit, Transparenz, Cyber-Sicherheit und die systematische Verankerung im Risikomanagement. Dabei fördern ökologische und soziale Standards stabile Partnerschaften, während digitale Sicherheit und Datenmanagement operative Robustheit stärken. So entsteht mehr als nur Risikominimierung: Resiliente Lieferketten sichern langfristig Wertschöpfung und schaffen Handlungsspielräume für eine nachhaltige Zukunft |
| Green Claims & EmpCo: Neue Regeln gegen Greenwashing |
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Mit der EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“, kurz EmpCo) gelten ab 27. September 2026 neue EU-Vorgaben gegen irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen im B2C-Bereich. Ziel ist es, Verbraucher besser vor Greenwashing zu schützen und verlässlichere Informationen über die Nachhaltigkeit von Produkten und Dienstleistungen sicherzustellen.
Die EmpCo-Richtlinie ergänzt insbesondere die Regeln zu Umweltaussagen, Nachhaltigkeitslabels und Umweltzeichen. Unter anderem werden pauschale oder nicht ausreichend belegte Umweltaussagen sowie bestimmte Nachhaltigkeitslabels künftig eingeschränkt bzw. verboten. Auch Aussagen über eine zukünftige Umweltleistung unterliegen bestimmten Anforderungen. Die neuen Vorgaben betreffen Unternehmen unabhängig von ihrer Größe, sofern sie entsprechende Aussagen gegenüber Verbraucher machen.
Zeitplan und aktueller Stand Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 wurde am 28. Februar 2024 verabschiedet und ist am 26. März 2024 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen. Ab 27. September 2026 sind die neuen Vorgaben anzuwenden.
Davon zu unterscheiden ist die häufig ebenfalls als „Green Claims Directive“ bezeichnete Richtlinie zur Begründung und Kommunikation ausdrücklicher Umweltaussagen. Sie soll detailliertere Anforderungen an die wissenschaftliche Begründung, Kommunikation und Überprüfung freiwilliger Umweltclaims schaffen. Der Gesetzgebungsprozess ist jedoch noch nicht abgeschlossen: Die Europäische Kommission hat im Juni 2025 angekündigt, ihren Vorschlag zurückziehen zu wollen; die für Juni 2025 geplante weitere Trilog-Verhandlung wurde daraufhin abgesagt. Der Vorschlag ist derzeit daher noch kein geltendes EU-Recht.
Für Unternehmen bedeutet das: Die EmpCo-Vorgaben sind ab 27. September 2026 unmittelbar relevant. Die weitere Entwicklung der Green Claims Directive sollte beobachtet werden, insbesondere mit Blick auf mögliche zukünftige Anforderungen an die Begründung und Verifizierung von Umweltclaims.
Factsheet: "Green washing & Green Claims Directive (2024)" In Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Binder Grösswang |
Ob verpflichtendes ESG-Reporting, neue Sorgfaltspflichten oder der richtige Umgang mit Nachhaltigkeitsaussagen – Unternehmen stehen vor komplexen Anforderungen. respACT unterstützt Sie dabei, den Überblick zu behalten, Prioritäten zu setzen und Ihre Nachhaltigkeitskommunikation weiterzuentwickeln.
Als Stimme der Unternehmen bringt respACT ihre Perspektiven auch aktiv in politische und fachliche Prozesse ein – unter anderem in der Sub-Arbeitsgruppe des AFRAC (Austrian Financial Reporting and Auditing Committee) zur CSRD. So fließen praktische Herausforderungen direkt in die Weiterentwicklung relevanter Standards ein.
Bleiben Sie mit uns im Austausch – sei es über Veranstaltungen, Fachformate oder individuelle Rückfragen. Ihre Anliegen bringen wir gezielt in politische Prozesse und Expert*innengremien ein.
Fragen, Inputs oder Unterstützungsbedarf?
„Wir wollen Unternehmen nicht nur durch die Regulatorik navigieren, sondern sie dabei begleiten, Verantwortung strategisch zu verankern.“
Daniela Knieling, Geschäftsführerin respACT
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