Nachhaltigkeit wird für Unternehmen zunehmend messbar, prüfbar und entscheidungsrelevant – sowohl im eigenen Betrieb als auch entlang der Lieferkette. Stakeholder erwarten nachvollziehbare Informationen zu Klimawirkungen, Arbeitsbedingungen, Menschenrechten und Produktverantwortung. Mit neuen europäischen Vorgaben wie durch die Omnibus I adaptierte CSRD, der CSDDD sowie weiteren Umwelt- und Lieferkettenregelungen steigen die Anforderungen an Datenqualität, Prozesse und Governance deutlich. Gleichzeitig rücken Lieferketten stärker in den Fokus von Risiko-, Compliance- und Reputationsmanagement. Unternehmen stehen damit vor der Aufgabe, Nachhaltigkeitsinformationen systematisch zu erfassen, zu steuern und glaubwürdig zu kommunizieren. Wer Transparenz frühzeitig strategisch verankert, stärkt Vertrauen und Zukunftsfähigkeit.
Viele Unternehmen sind bereit, Verantwortung zu übernehmen – doch oft fehlt ein klarer Fahrplan. respACT bietet praxisnahe Orientierung durch Austauschformate, eLearning-Angebote und Factsheets, die laufend überarbeitet werden, um aktuelle Entwicklungen abzubilden.
Der gemeinsam mit Expert*innen entwickelte Leitfaden „In 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht“ richtet sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen. Er unterstützt den Einstieg ins freiwillige ESG-Reporting – kompakt, praxisnah und strategisch fundiert.
Nachhaltigkeitsberichterstattung (NHB): Von regulatorischer Pflicht zur strategischen Steuerung
Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickeln sich dynamisch weiter: CSRD, ESRS, Omnibus-Anpassungen sowie neue Schwellenwerte verändern den Anwendungsbereich und die Erwartungen an Unternehmen grundlegend. Gleichzeitig rückt die strategische Nutzung von Nachhaltigkeitsdaten stärker in den Fokus – als Entscheidungsgrundlage, Risikoinstrument und Kommunikationsbasis. respACT begleitet seine Mitglieder mit praxisnahen Formaten, aktuellen Policy-Updates und Raum für Erfahrungsaustausch. Ein besonderer Schwerpunkt liegt 2026 auf der Einordnung neuer regulatorischer Entwicklungen und deren konkreter Umsetzung im Unternehmensalltag.
Formate & Zeiträume 2026:
Nachhaltiges Lieferkettenmanagement (LK): Lieferketten transparent, resilient und zukunftsfähig gestalten
Lieferketten stehen zunehmend im Zentrum regulatorischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Erwartungen. Neue EU-Vorgaben wie die CSDDD, die Entwaldungsverordnung (EUDR), CBAM oder produktbezogene Regelungen erhöhen den Bedarf an belastbaren Daten, klaren Prozessen und wirksamem Risikomanagement. Auch Unternehmen ohne direkte Berichtspflicht sind als Teil von Wertschöpfungsketten zunehmend betroffen. respACT unterstützt seine Mitglieder dabei, regulatorische Anforderungen einzuordnen und Lieferketten praxisnah weiterzuentwickeln.
Formate & Zeiträume 2026:
Ergänzend dazu beleuchtet respACT aktuelle politische Entwicklungen, wie die EU-Omnibus-Initative, die eine Entlastung für kleinere Unternehmen bei der CSRD und CSDDD bewirken soll.
EU-Omnibus-Initiative: Weniger Bürokratie, aber auch weniger Wirkung?
| Was ist die CSRD? |
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Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die EU-Richtlinie zur erweiterten Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie verpflichtet Unternehmen, Informationen zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung (ESG) transparent, vergleichbar und prüfbar offenzulegen – integriert in den regulären Lagebericht. Die Berichterstattung erfolgt auf Basis der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und umfasst unter anderem Klimaziele, Emissionen sowie einen Climate Transition Plan. Die CSRD ersetzt und erweitert die bisherige NFI-Richtlinie (NFRD) und verankert Nachhaltigkeit stärker in der Unternehmenssteuerung.
Aktueller Stand: Anpassungen durch die Omnibus-Initiative Im Rahmen der EU-Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsregulierung wird der Anwendungsbereich der CSRD deutlich eingeschränkt. Künftig sollen nur noch große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden sowie einem Umsatz von über 50 Mio. € oder einer Bilanzsumme von über 25 Mio. € berichtspflichtig sein. |
| Was ist die CSDDD? |
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Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) – häufig als EU-Lieferkettenrichtlinie bezeichnet – verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und ökologische Risiken in ihren eigenen Tätigkeiten sowie in ihren Geschäftsbeziehungen systematisch zu identifizieren, zu verhindern, zu mindern und zu adressieren. Ziel ist es, europaweit einheitliche Sorgfaltspflichten zu schaffen und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln entlang der Lieferkette zu stärken.
Aktueller Stand: Anpassungen durch die Omnibus-Initiative Im Rahmen der EU-Omnibus-Initiative wurde der Anwendungsbereich der CSDDD deutlich eingegrenzt. Die Richtlinie gilt künftig nur noch für große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem weltweiten Umsatz von über 450 Mio. €. Der Fokus der Sorgfaltspflichten liegt auf direkten Geschäftspartnern sowie auf Geschäftsbeziehungen, bei denen wesentliche Risiken wahrscheinlich sind.
Factsheet "Resiliente Lieferketten (2025)" In Kooperation mit inloop Unterstützt von der Industriellenvereinigung
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| Was ist die Green Claims Directive? |
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Die Green Claims Directive ist eine EU-Richtlinie, die Greenwashing verhindern soll. Sie verpflichtet Unternehmen, freiwillige Umweltaussagen – etwa „klimaneutral“ oder „nachhaltig produziert“ – wissenschaftlich fundiert, nachvollziehbar und überprüfbar zu belegen. Auch Umweltzeichen und Labels sollen künftig strenger reguliert werden. Die Richtlinie betrifft alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen als umweltfreundlich vermarkten – unabhängig von Größe oder Branche. Zeitplan und UmsetzungDie Richtlinie wurde am 6. März 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie muss bis 27. März 2026 in nationales Recht umgesetzt werden und ist ab 27. September 2026 anzuwenden
Derzeit ist der Gesetzgebungsprozess noch nicht vollständig abgeschlossen. Nach der finalen Verabschiedung folgt eine Übergangsfrist von voraussichtlich zwei Jahren, bevor die Regelungen in Kraft treten.
Factsheet: "Green washing & Green Claims Directive (2025)" In Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Binder Grösswang |
Ob verpflichtendes ESG-Reporting, neue Sorgfaltspflichten oder der richtige Umgang mit Nachhaltigkeitsaussagen – Unternehmen stehen vor komplexen Anforderungen. respACT unterstützt Sie dabei, den Überblick zu behalten, Prioritäten zu setzen und Ihre Nachhaltigkeitskommunikation weiterzuentwickeln.
„Wir wollen Unternehmen nicht nur durch die Regulatorik navigieren, sondern sie dabei begleiten, Verantwortung strategisch zu verankern.“
Daniela Knieling, Geschäftsführerin respACT
Als Stimme der Unternehmen bringt respACT ihre Perspektiven auch aktiv in politische und fachliche Prozesse ein – unter anderem in der Sub-Arbeitsgruppe des AFRAC (Austrian Financial Reporting and Auditing Committee) zur CSRD. So fließen praktische Herausforderungen direkt in die Weiterentwicklung relevanter Standards ein.
Bleiben Sie mit uns im Austausch – sei es über Veranstaltungen, Fachformate oder individuelle Rückfragen. Ihre Anliegen bringen wir gezielt in politische Prozesse und Expert*innengremien ein.
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