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Die Klimaziele der Europäischen Union sehen bis zum Jahr 2040 eine Netto-Reduktion der Treibhausgase um 90 % vor. Während die Emissionsvermeidung die zentrale Säule bleibt, ist die Erreichung dieses Ziels ohne industrielle CO2-Entnahmen (Removals) von jährlich rund 75 Mio. Tonnen nicht möglich - so das 2040-Klimaziel-Impact-Assessment der Europäischen Kommission. Das Ziel der Carbon-Removal-Certification-Framework (CRCF)-Verordnung ist es, den Aufbau hochwertiger CO2-Entnahmen zu beschleunigen, Greenwashing zu bekämpfen und die Bedingungen auf den CO2-Märkten zu harmonisieren. Damit wird eine einheitliche Grundlage für den Nachweis von CO2-Entnahmen geschaffen, was zugleich als erster Schritt für die künftige Integration in den EU-Emissionshandel nach 2030 dient.
Aktuell gibt es europaweit erst eine Handvoll Projekte, welche die hohen Qualitätsanforderungen der CRCF erfüllen. Analysen gehen davon aus, dass das verfügbare Angebot an permanenten CO2-Entnahmen in den 2030er Jahren deutlich hinter der Nachfrage zurückbleiben wird.
Die CRCF-Zertifizierung verbindet verschiedene Regulierungen. Unter der CSRD (ESRS E1-7) müssen Unternehmen CO2-Zertifikate und Bruttoemissionen strikt getrennt ausweisen. Eine direkte Verrechnung ist unzulässig und CRCF-Units sind geeignete Nachweise. Gleichzeitig setzt die Empowering-Consumers-Richtlinie (EmpCo) enge Grenzen für Klimaaussagen im Marketing. Nur drittgeprüfte Nachweise – wie sie das CRCF liefert – ermöglichen eine rechtssichere Kommunikation und Substantiierung von Klimazielen. Auch der aktuelle SBTi-Net-Zero-Standard-2.0 (Entwurf) sieht vor, dass verbleibende Restemissionen zwingend durch permanente CO2-Entnahmen ("High-Durability-Removals") ausgeglichen werden müssen.
Jede zertifizierte Entnahme muss bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen: Quantifizierung, Zusätzlichkeit, Langzeitspeicherung und Nachhaltigkeit.
a) Quantifizierung und Netto-Klimanutzen: Die Quantifizierung erfolgt nach einer strengen Lebenszyklus-Methodik. Der Netto-Nutzen entspricht der Differenz zwischen der entnommenen CO2-Menge und einer Referenz-Baseline, abzüglich aller direkten und indirekten Treibhausgasemissionen, die mit der Umsetzung der Aktivität verbunden sind. Dabei werden standardisierte Baselines genutzt, die die gängige Praxis sowie regulatorische und marktliche Bedingungen widerspiegeln.
b) Zusätzlichkeit als Grundvoraussetzung: Ein Projekt ist nur dann zusätzlich, wenn es über bestehende gesetzliche Anforderungen hinausgeht. Zudem müssen Aktivitäten durch den finanziellen Anreiz der Zertifizierung rentabel werden, was sicherstellt, dass Kapital gezielt in neue Technologien fließt, die ohne diesen Mechanismus nicht umgesetzt würden.
c) Biomasse und Vermeidung nicht-nachhaltiger Nachfrage: Bei der Bioenergie mit CO2-Abscheidung und -Speicherung (BioCCS) muss die genutzte Biomasse zwingend die Nachhaltigkeitskriterien der RED-III-Richtlinie erfüllen. Um eine nicht-nachhaltige Nachfrage ("unsustainable biomass demand") für Biomasse zu verhindern, sieht die Verordnung für bestehende Anlagen vor, dass deren Gesamtenergieverbrauch durch das CO2-Projekt nicht über das für den Abscheidungsbetrieb notwendige Maß hinaus gesteigert werden darf. Zudem muss das Prinzip der Kaskadennutzung gewahrt bleiben.
d) Delegierte Verordnungen: Die Europäische Kommission erlässt weitere Details der Qualitätskriterien zu den Zertifizierungsmethoden und aktualisiert diese in Einklang mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die erste Zertifizierungsmethode für permanente CO2-Entnahmen (BioCCS, DACCS, Biokohle) wurde im Februar 2026 veröffentlicht. Heuer sollen noch jene zu Carbon Farming und CO2-Speicherung in Produkten folgen.
Die Integrität der Zertifizierung basiert auf einer obligatorischen Prüfung durch unabhängige, akkreditierte Prüfstellen (Certification Bodies). Diese validieren Ex-ante die Projektplanung und verifizieren Ex-post die tatsächlich generierten CO2-Entnahmen. Die Überwachung basiert auf einer Kombination aus Vor-Ort-Messungen sowie Fernüberwachung oder Modellierung. Permanente Entnahmen unterliegen zudem strengen Haftungsregeln für den Fall einer CO2-Freisetzung und müssen zu einer Speicherung über mehrere Jahrhunderte führen. Das geschieht zum Beispiel bei der geologischen Speicherung von CO2 in ausgeförderten Öl- und Gaslagerstätten oder in salinen Aquiferen.
Die Zertifikate müssen lückenlos nachverfolgbar und vergleichbar sein, um volle Transparenz zu gewährleisten und Doppelzählungen effektiv auszuschließen. Während anerkannte Zertifizierungssysteme in einer Übergangsphase zunächst eigene, interoperable Register nutzen, wird spätestens 2028 ein zentrales, EU-weites Unionsregister in Betrieb gehen. Dieses Register erfasst künftig einheitlich den exakten Status aller Entnahmeeinheiten, die Auditberichte sowie die Speicherlaufzeiten zentral und europaweit.
Bevor Unternehmen CO₂-Zertifikate erwerben oder Forward-Verträge abschließen, ist eine interne Beschaffungsstrategie essenziell, die auf Klimaziele, Budget und Berichtspflichten abgestimmt ist. Zunächst muss geklärt werden: Wie viele CO₂-Entnahmen werden benötigt? Wann soll die Lieferung beginnen? Wo sollen die Projekte verortet sein? Und welche Methoden und Projekte kommen infrage?
Beim eigentlichen Kauf sind klare Qualitäts- und MRV-Kriterien (Monitoring, Reporting, Verification) entscheidend. Die Nutzung von Branchen-Standardverträgen minimiert Transaktionskosten sowie rechtliche Risiken für beide Parteien. Zudem fördern langfristige Abnahmeverträge oder Vorabfinanzierungen (Prepurchases) die finanzielle Planungssicherheit der Anlagenbetreiber und senken das Risiko eines Lieferausfalls.
Die EK plant das Angebot an CO2-Entnahmen zu stärken, indem sie einen EU-Buyers’-Club etabliert. Dieses Instrument soll die private Nachfrage nach CO2-Entnahmen bündeln und Projektrisiken durch standardisierte Due-Diligence-Prüfungen verringern. Im Rahmen der Verhandlungen zu den EU-Klimazielen 2040 beschloss man zu evaluieren, wie permanente CO2-Entnahmen in den EU-Emissionshandel integriert werden, damit Unternehmen damit unvermeidbare Restemissionen ausgleichen können und die Produktion im Inland erhalten bleibt.
Die CRCF etabliert EU-weit einheitliche Standards, die Greenwashing unterbinden und die Vergleichbarkeit von CO2-Entnahmen gewährleisten. Dieser Rahmen schafft die notwendige Sicherheit für Investitionen und erleichtert Unternehmen den Nachweis erbrachter Klimaleistungen in Compliance-Bereichen wie der CSRD, EmpCo und SBTi. Damit wird die Zertifizierung zu einem zentralen Baustein für eine glaubwürdige und rechtskonforme Klimastrategie.
Moritz Tiefenthaler promovierte zum Thema der Rechtslage der geologischen CO2-Speicherung in Österreich. Anschließend arbeitete er drei Jahre im Klimaministerium und beschäftigte sich mit Carbon Management, einschließlich der Entwicklung der nationalen Carbon Management Strategie und der Verhandlung der CRCF in Brüssel.
Unternehmen stehen vor der Herausforderung, Restemissionen ohne Compliance-Risiko auszugleichen. Als branchenerfahrener Partner arrangiert blaukos Terminkontrakte für EU-CRCF-konforme BioCCS-Projekte in Österreich. So sichert blaukos Kunden einen planbaren Zugang zu zertifizierten CO₂-Entnahmekapazitäten zur verlässlichen Erfüllung ihrer ESG-Vorgaben. | www.blaukos.com
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