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Eine goldene Waage zeigt auf der linken Seite grüne Blöcke mit Symbolen für Umwelt, Menschen und Justiz, während auf der rechten Seite blaue Blöcke von einer gelben Hand hinzugefügt werden; im Hintergrund sind Gebäude und die EU-Flagge zu sehen.
18. Februar 2026

Omnibus I: Die Neuausrichtung europäischer Nachhaltigkeitsregulierung

Als im vergangenen Jahr das sogenannte Omnibus I Paket debattiert wurde, wurde schnell deutlich, dass hier mehr auf dem Spiel steht als technische Detailfragen. Das Paket markiert eine fundamentale Verschiebung in der europäischen Politik: Weg vom ambitionierten Green Deal, hin zu einer „Competitiveness-First"-Agenda.

Eine lächelnde Frau mit langen braunen Haaren trägt eine dunkelblaue Bluse vor einem weißen Hintergrund.
Helena Schmitz
Wirtschaftsuniversität Wien

Mit der Einführung des Competitiveness Compass und dem damit verknüpften Omnibus I wird diese neue Prioritätensetzung besonders deutlich. Sowohl das hohe Tempo als auch der konkrete Inhalt des Pakets lösten breite Kontroversen aus. Befürworter*innen präsentierten Omnibus I als notwendigen Schritt zur Wiederherstellung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit. Kritiker*innen hingegen argumentierten, das Paket bedeute keine bloße Vereinfachung, sondern eine substanzielle Rückführung des europäischen Nachhaltigkeitsrahmens.

Diese gegensätzlichen Lesarten verdeutlichen, dass es sich bei Omnibus I um ein politisch umstrittenes Projekt, in dem unterschiedliche Stakeholder ihre jeweiligen Vorstellungen von Europas wirtschaftlicher Zukunft durchzusetzen versuchen.

 

Rückblick auf Omnibus I: Die zentralen Fakten

Im Februar 2025 legte die Europäische Kommission das Omnibus-Vereinfachungspaket vor. Der erste Gesetzesvorschlag zielte unter anderem auf zwei zentrale Säulen der EU-Nachhaltigkeitsgesetzgebung ab: die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Nach intensiven Verhandlungen wurde der finale Kompromisstext im Dezember 2025 beschlossen.

 

CSRD: Deutlich weniger berichtspflichtige Unternehmen

Im Rahmen der CSRD wurden die Schwellenwerte für berichtspflichtige Unternehmen wesentlich angehoben. Statt Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden und 50 Mio. € Umsatz sind nun erst Betriebe mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und 450 Mio. € Umsatz zur Berichterstattung verpflichtet. Zusätzliche wurden die Berichtsstandards für bestimmte Unternehmenskategorien vereinfacht und Zeitpläne nach hinten verschoben.

 

CSDDD: Massive Abschwächung der Lieferkettenverantwortung

Noch tiefgreifender fallen die Änderungen bei der CSDDD aus. Die Schwellenwerte wurden drastisch erhöht – von 1.000 auf 5.000 Mitarbeitende und von 540 Mio. € Umsatz auf 1.5 Mrd. € Umsatz. Der finale Kompromiss eröffnet zudem weitreichende Ermessensspielräume bei der Priorisierung von Sorgfaltspflichten. Zivilrechtliche Haftungsreglungen wurden abgeschwächt, Klima-Transitionspläne vollständig gestrichen und der Umsetzungszeitplan um ein weiteres Jahr verschoben.

 

Ein beispielloser Prozess

Mindestens ebenso bemerkenswert wie die inhaltlichen Änderungen ist der Weg, auf dem sie zustande kamen. Der Gesetzgebungsprozess rund um Omnibus I wich in mehrfacher Hinsicht von etablierten Standards ab.

Die Kommission verzichtete auf ein Impact Assessment und weitgehend auf öffentliche Konsultationen. Feedback-Perioden wurden drastisch verkürzt und im Parlament Dringlichkeitsverfahren aktiviert. Im November 2025 stufte die Europäische Ombudsfrau dieses Vorgehen als „Maladministration" ein. Sie kritisierte insbesondere, dass die Kommission ihre eigenen Regeln zu Transparenz und Bürgerbeteiligung nicht eingehalten und den Begriff der Dringlichkeit nicht ausreichend begründet habe.

 

Mit der Verabschiedung im Dezember ging zudem eine politische Verschiebung einher: Die Europäische Volkspartei (EVP) bildete eine Mehrheit gemeinsam mit rechten und rechtsextremen Fraktionen – ein Bruch mit dem bisherigen Cordon Sanitaire (der europäischen Brandmauer), der langfristige Folgen für die Zusammenarbeit im Parlament haben könnte.

 

Drei konkurrierende Visionen für Europas Wettbewerbsfähigkeit

Hinter den technischen Debatten über Schwellenwerte und Berichtspflichten verbirgt sich ein grundlegender Konflikt über die Zukunft Europas. Im Zentrum stand die Frage, wie Wettbewerbsfähigkeit definiert und erreicht werden soll. Drei Narrative prägten die Verhandlungen um Omnibus I:

  1. Vereinfachung als Wettbewerbsstrategie

Dieses Narrativ wurde vor allem von der Europäischen Kommission, konservativen Fraktionen, Industrieverbänden und Mitgliedsstaaten vorangetrieben. Ihr Argument: Übermäßige Regulierung schwäche Europas Position im globalen Wettbewerb. Vereinfachung wird als technischer und unpolitischer Schritt dargestellt, der die Ziele des Green Deal nicht ändere, sondern deren Umsetzung effizienter gestalte.

  1. Nachhaltigkeit als Grundlade langfristiger Wettbewerbsfähigkeit

Demgegenüber steht eine breite Allianz aus NGOs, Investor*innen, Wissenschaft und progressiven politischen Kräften. Sie argumentieren, dass Rechtssicherheit und hohe Standards Voraussetzungen für nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg seien. Omnibus I wird aus dieser Perspektive als gefährlicher Rückschritt gesehen.

  1. Radikale Deregulierung

Rechte und rechtsextreme Fraktionen sehen den Green Deal selbst als Hauptursache für Europas wirtschaftliche Probleme. Omnibus I gilt ihnen nur als kosmetischer Eingriff; notwendig sei eine umfassende Deregulierung.

 

Die zentrale Erkenntnis: Alle drei Visionen berufen sich auf Wettbewerbsfähigkeit, definieren den Weg dorthin jedoch unterschiedlich. Der Begriff erwies sich somit als äußerst flexibel und Nachhaltigkeit geriet zunehmend unter Wettbewerbsdruck: Ökologische und soziale Ziele wurden nur als Unterkategorie wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit verstanden, selbst unter progressiven, nachhaltigkeitsorientierten Stakeholdern.

Letztendlich konnten sich jene Akteure durchsetzen, die Vereinfachung als dringend notwendig darstellten. Welche Argumente wurden dafür eingesetzt?

  • Vereinfachung als Sachzwang: Regulierungsabbau wurde als technische Notwendigkeit präsentiert – nicht als politische Entscheidung.
  • Fokus auf direkte Kosten: Argumentiert wurde hauptsächlich mit Compliance-Kosten und administrativem Aufwand für Unternehmen.
  • Dringlichkeit: Eine Krisenrhetorik („Europa verliert den Anschluss") rechtfertigte beschleunigte Verfahren und verkürzte Konsultationen.

Kaum thematisiert wurden jedoch die langfristigen Kosten, die durch Deregulierung entstehen können: Umweltschäden, soziale Risiken in Lieferketten, Rechtsunsicherheit für Investor*innen oder der Verlust von Wettbewerbsvorteilen durch niedrigere Standards.

 

Was das für nachhaltiges Wirtschaften bedeutet

Die durch Omnibus I geschaffene regulatorische Instabilität untergräbt die Glaubwürdigkeit der EU in Bezug auf die Nachhaltigkeitsagenda. Ständig wechselnden Regeln erzeugen erhebliche Rechts- und Planungsunsicherheit. Dieses Maß an Unvorhersehbarkeit erschwert strategische Planung und signalisiert, dass langfristige Nachhaltigkeitsziele jederzeit kurzfristigen politischen Interessen untergeordnet werden können.

 

Gleichzeitig warnte die EU-Vizepräsidentin Ribera öffentlich davor, dass die EU vom globalen Standard-Setter zum Standard-Taker werden könnte. Denn während Europa seine Standards senkt, gehen andere Jurisdiktionen teilweise den entgegengesetzten Weg. Langfristig könnte somit der Marktzugang in anderen Regionen an höhere Anforderungen geknüpft sein.

 

Schließlich droht die Gefahr, dass die umstrittenen Elemente des Omnibus I Prozesses zur neuen Normalität werden könnten. Das Paket ist kein Einzelfall, sondern Teil einer breiteren Dynamik, in der Nachhaltigkeitsdossiers überarbeitet, verwässert oder verzögert werden. Beschleunigte Verfahren, selektive Konsultationen und neue parlamentarische Mehrheiten unter Einbeziehung extremrechter Fraktionen werden zunehmend akzeptiert. Wettbewerbsfähigkeit etabliert sich als übergeordnete Legitimationskategorie, innerhalb derer alle Politikziele verhandelt werden müssen. 

 

Ausblick: Was wir aus Omnibus I lernen können

Eine zentrale Erkenntnis aus den Ereignissen des letzten Jahres ist, dass zwar ein regulatorischer Rahmen existiert, dieser jedoch mittelfristig kaum die Stabilität bietet, auf die Unternehmen für strategische Entscheidungen warten könnten.

 

Für Unternehmen bedeutet dies, dass Nachhaltigkeit nun umso mehr als strategischer Vorteil verstanden werden sollte – unabhängig von aktuellen Compliance-Vorgaben. Nur so lässt sich schließlich langfristig strategische Autonomie aufzubauen. Das umfasst resiliente und nachhaltige Lieferketten und zukunftsfähige Geschäftsmodelle. Wer Nachhaltigkeit ausschließlich als Compliance-Frage begreift, wird bei jeder Reform ins Wanken geraten. Zugleich ist es wichtig, Nachhaltigkeit nicht nur im Rahmen der Wettbewerbsfähigkeits-Debatte zu verteidigen. Stattdessen sollten die eigenständigen gesellschaftlichen und unternehmerischen Mehrwerte solcher Regulierungen stärker betont werden.

 

Schließlich sollten gerade Vorreiterunternehmen ihre Stimme stärker erheben. Alternative Narrative benötigen wirtschaftliche Akteure, die aus eigener Erfahrung sprechen. Und nicht zuletzt gilt es, demokratische Verfahren als Wert an sich zu verteidigen; nicht als hinderliche Bürokratie, sondern als Grundlage für legitime, stabile und langfristig tragfähige Politik.

 


 

Dieser Beitrag basiert auf der Masterarbeit "Shaping policy through discourse: Discursive Agency in the policymaking of the Omnibus I on sustainability" (2026) im Rahmen des Masterprogramms “Socio-Ecological Economics and Policy” an der Wirtschaftsuniversität Wien.

 


 

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