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Web Accessibility bedeutet, dass alle Menschen Zugang zu Informationen und Dienstleistungen im Internet haben. Aber nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch Suchmaschinen, IoT, Alexa & Co benötigen eine gute Zugänglichkeit ins Web. Diese Anforderungen sind durch die international anerkannten W3C* Richtlinien (WCAG) in drei Konformitätsstufen A, AA, AAA geregelt. Obwohl vor fast 20 Jahren die ersten Web Content Accessibility Guidelines veröffentlicht wurden, ist der barrierefreie Zugang im Web noch immer keine Selbstverständlichkeit.
Laut E-Government-Gesetz in Österreich bzw. auch Anforderungen der EU-Directive 2102 müssen Websites von öffentlichen Institutionen sowie nicht-öffentliche Institutionen, wenn sie Informationen anbieten, die essentiell für die Allgemeinheit sind, für alle Menschen zugänglich und damit barrierefrei sein. Das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz ermöglicht außerdem unter bestimmten Voraussetzungen, die Einbringung von Klagen, wenn Menschen, beispielsweise aufgrund von Unterlassung, der Zugang zu Informationen verwehrt wird.
Um Webinhalte für blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderung, Gehörlosigkeit und nachlassendem Hörvermögen, kognitiven oder physischen Einschränkungen, den Zugang zu Online-Informationen zu ermöglichen, wurden Standards entwickelt. Diese Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) machen Webinhalte für jeden zugänglich und ganz allgemein verbessern sie die Funktionalität und Benutzung des Webs. Die User Experience wird u.a. gesteigert, wenn z.B. auf ausreichend Kontraste bei der Farbgebung geachtet wird.
Ganz gleich welcher Begrifflichkeit man sich bedienen mag, jedes Unternehmen trägt die Verantwortung für ihre Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft. In diesem Sinne ist es höchste Zeit, dass „Barrierefreiheit im Web“ Einzug in die CSR-Maßnahmen von Unternehmen findet. Denn ein barrierefreies Web ist Zeichen einer offenen, demokratischen und integrativen Gesellschaft und bietet zudem umfangreiche wirtschaftliche Vorteile für die Unternehmen. Es gilt die technologischen Innovationen für eine nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft, aber auch für das eigene Unternehmen und die Chancen der Digitalisierung zu nutzen.
In Österreich leben ca. 1,7 Mio. Menschen mit temporärer oder dauerhafter Beeinträchtigung (Quelle: Statistik Austria). Aber nicht nur sozial-ethische, auch betriebswirtschaftliche Gründe machen Barrierefreiheit im Web zu einem zentralen Thema:
Durch die barrierefreie Anpassung und Gestaltung der Website kann die User Experience, d.h. das Anwendererlebnis im Internet und die Bedienerfreundlichkeit entscheidend verbessert werden. Mythen wie Einschränkungen beim Webdesign und extreme Mehrkosten bei der Umsetzung von Barrierefreiheit können aufgrund heutiger technischer Möglichkeiten schnell ausgeräumt werden. Barrierefreiheit von Anfang an mitbedacht, sinnvoll auch schon bei der Entwicklung der CI, erhöht die Kosten bei einem Relaunchprozess nur marginal.
Auch für Suchmaschinen sind barrierefreie Webseiten von Vorteil. Die Ergebnisse von Suchanfragen sind für Unternehmen auf der ganzen Welt von immenser Bedeutung. Für SEO-Verantwortliche wird die erste Seite von Suchmaschinen zum Heiligen Gral. Die sich ständig wechselnden und immer komplexer werdenden Algorithmen von Google & Co., erfordern bei der Content-Erstellung viel Aufmerksamkeit und Zeit. Dabei könnte es so einfach sein. Denn, wie SEO Experte Gerry White erklärt, spiegeln Best Practices für SEO, Best Practice für Barrierefreiheit wider. Unternehmen die ihre Webinhalte also für alle zugänglich machen, profitieren durch ein höheres Ranking und bessere Performance gleich doppelt.
Diese Möglichkeit, dass quasi Maschinen das Web durchsuchen, nutzen zukünftig auch Technologien wie Internet of Things sowie künstliche Intelligenzen. Mit einer Website, die barrierefrei zugänglich ist, haben Unternehmen einen gewissen Wettbewerbsvorteil.
Zu guter Letzt: Menschen mit Behinderungen, die eine für sie gut nutzbare Website gefunden haben, sind zudem sehr loyale, treue NutzerInnen des entsprechenden Webangebots. Sie verändern kaum ihr Konsumverhalten und nutzen vor allem die dort angebotenen Leistungen und Services. Durch die zunehmende Alterung der Bevölkerung, sind zudem jene Unternehmen im Vorteil, welche die Barrierefreiheit von Anfang an umfassend berücksichtigen.
Nach außen hin sind die Kriterien für Barrierefreiheit nur für Betroffene bzw. IT-affine Personen zu erkennen. Ein Schritt in Richtung Wahrnehmung wurde mit dem Zertifikat WACA gesetzt. Mit dieser Auszeichnung wird nun erstmals in Österreich deutlich sichtbar, wenn ein Webauftritt die international anerkannten Kriterien der WCAG 2.1 - AA erfüllt.
Die Initiative zu WACA wurde vom OCG Arbeitskreis „Barrierefreiheit durch IKT“ bereits 2016 gestartet. Ein erstes Pilotprojekt wurde gemeinsam mit dem Lebensmittelkonzern REWE International AG durchgeführt. Mit Erfolg – die ersten WACA Zertifikate sind vergeben worden. Nach erfolgreichem Audit wird das WACA Zertifikat in den drei Abstufungen Gold, Silber oder Bronze für drei Jahre vergeben. Damit können auch Websites ausgezeichnet werden, die nicht die höchsten Anforderungen der WCAG erfüllen, aber eine grundlegende Barrierefreiheit aufweisen und keinen User bei der Benutzung der Website ausschließen. Optisch sichtbar werden die geprüften Websites mit dem WACA Label ausgezeichnet. Zur Überwachung und Weiterentwicklung des Zertifikats wurde ein interdisziplinärer Beirat konstituiert. Seit 2020 ist der TÜV Austria die Zertifizierungsstelle und die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs die abwickelnde Stelle für WACA. Der Audit erfolgt von speziellen Fachkräften. Diese werden vom Beirat bestimmt und müssen einen bestimmten Qualifikationsprozess durchlaufen (z.B. “Certified WebAccessibility Expert” der WKO). Weitere Infos auf www.waca.at
*Das W3C (World Wide Web Consortium) ist das Gremium zur Standardisierung der Techniken im www. Es wurde 1994 im MIT in Cambridge gegründet. Ziel der W3C ist die verstärkte Zusammenarbeit mit dem Markt, der IT und der Forschung.
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