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12. August 2026

Green Claims unter neuen Regeln: die EmpCo im Überblick

„Umweltfreundlich" allein genügt bald nicht mehr: Ab 27. September 2026 ist die EU-Richtlinie EmpCo verbindlich anzuwenden. Beim respACT-Ask-me-Anything am 11. August erklärten Sabrina Hofmeister und Martin Prohaska-Marchried, welche Green Claims künftig belegbar sein müssen.

Nachhaltigkeitsaussagen gehören in vielen Unternehmen längst zur Standardkommunikation — auf Websites, Verpackungen, in Broschüren und Produkttexten. Ab 27. September 2026 ist die EU-Richtlinie Empowering Consumers for the Green Transition (EU 2024/825, kurz EmpCo) verbindlich anzuwenden, und damit ändern sich die Anforderungen an genau diese Aussagen. Beim respACT-Ask-me-Anything am 11. August 2026 gaben DI Sabrina Hofmeister (ECOFIDES Consulting GmbH) und Dr. Martin Prohaska-Marchried (Taylor Wessing Österreich) einen kompakten Überblick über die praktische Bedeutung für Unternehmen.

 

Betroffen sind vier Bereiche: allgemeine Umweltaussagen, Aussagen zur Kompensation von Treibhausgasemissionen, Werbung mit zukünftigen Umweltleistungen und Nachhaltigkeitssiegel. Ein Punkt verdient dabei besondere Aufmerksamkeit: Für bereits bestehende, nicht EmpCo-konforme private Nachhaltigkeitssiegel gibt es keine Übergangsfrist.

 

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

  • Allgemeine Umweltaussagen müssen konkret und belegbar sein. Pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich" werden stärker eingeschränkt. Die Konkretisierung muss im selben Medium und hervorgehoben erfolgen — abhängig von verfügbarem Platz beziehungsweise Sendezeit.
  • Nachhaltigkeitssiegel unterliegen strengeren Regeln. Für bestehende, nicht konforme private Siegel besteht keine Übergangsfrist.
  • Kompensationsclaims werden eingeschränkt. Bestehende Klima- und Nachhaltigkeitsclaims gehören kritisch überprüft.
  • Zukunftsversprechen brauchen einen belastbaren Umsetzungsplan. Wer mit künftigen Umweltleistungen wirbt, muss Daten, Prozesse, regelmäßige Überprüfung und Ressourcen dahinter haben.

 

Was Unternehmen jetzt tun können

 

Die Vortragenden empfehlen einen strukturierten EmpCo-Check in vier Schritten: erstens die eigene Kommunikation prüfen — Websites, Broschüren, Produkttexte und bestehende Green Claims analysieren. Zweitens die Nachweise strukturieren und Belege für verwendete Aussagen nachvollziehbar dokumentieren. Drittens die Freigabeprozesse anpassen und den EmpCo-Check fest in bestehende Abläufe integrieren. Viertens die Verantwortlichkeiten klären: Marketing, Nachhaltigkeitsmanagement und Compliance stärker verzahnen und die relevanten Mitarbeitenden sensibilisieren.

 

Glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation wird damit noch stärker zur Frage von Daten, Nachweisen und funktionierenden internen Prozessen. Gleichzeitig liegt in der notwendigen Konkretisierung eine Chance: Wer seine Nachhaltigkeitsleistungen belegen kann, kommuniziert sie auch überzeugender.

 

Die Aufzeichnung des Ask-me-Anything inklusive der Fragen der Teilnehmenden sowie die Präsentationsfolien stehen respACT-Mitgliedern exklusiv über den Premium-Zugang zur Verfügung. Den Zugang finden Sie im Exklusiv-Newsletter.

 

Zur Aufzeichnung!

 

Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich direkt an die Vortragenden:
DI Sabrina Hofmeister, ECOFIDES Consulting GmbH — sabrina.hofmeister@ecofides.at
Dr. Martin Prohaska-Marchried, Taylor Wessing Österreich — m.prohaska@taylorwessing.com

 

Unterstützt durch die Industriellenvereinigung (IV).

 

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