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Inhaltlich bietet die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) jede Menge Diskussionsstoff. Umfangreiche Entwurfsdokumente Europäischer Reporting Standards, ehrgeizige Vorgaben im Klimabereich und nicht zuletzt die Anforderungen an die Methodik der Wesentlichkeitsanalyse unterstreichen die strategische Relevanz. Ähnlich gewichtet sind auch die vielfachen Herausforderungen, die sich für Unternehmen unterschiedlich ausdrücken.
Während der von der EU gewünschte „Übergang zu einem vollständig nachhaltigen und inklusiven Wirtschafts- und Finanzsystem“[1] vollkommen zu unterstützen ist, fällt es Unternehmen oft schwer, ihren konkreten Beitrag zu dieser Transformation zu verstehen. Ähnliches konnte in Bezug auf die Taxonomie-Verordnung beobachtet werden. Die Bedeutung der CSRD für betriebliche Nachhaltigkeitsagenden, sofern überhaupt vorhanden, können viele Unternehmen für sich nur bedingt ableiten – unabhängig von der Unternehmensgröße. Dabei gibt es viele Ansatzpunkte, die schon jetzt berücksichtigt werden müssen.
Wer nichts tut, hat auch nichts zu berichten
Als detaillierte und ehrgeizige Berichterstattungsvorschrift wird die CSRD jene Unternehmen besonders hart treffen, die ihr Nachhaltigkeitsmanagement und -reporting bisher nicht strategisch verankert haben. Wer nicht mit Hochdruck daran arbeitet, wesentliche Nachhaltigkeitsmaßnahmen tatsächlich in Angriff zu nehmen, wird es zukünftig schwer haben. Auswege auf Basis bisheriger regulatorischer Vorgaben werden durch die CSRD aller Voraussicht nach verschlossen. Die dadurch entstehende Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen legt stichtagsmäßig offen, welche Unternehmen „zukunftsfit“ sind und welche die Anpassung ihres Geschäftsmodells versäumen. Der auf den ersten Blick scheinbar großzügige Zeitplan zur Anwendung der CSRD sollte daher nicht als Aufschub von Reportingverpflichtungen, sondern zur Etablierung von entsprechenden Prozessen (z. B. Datenerhebung, Maßnahmenumsetzung) genutzt werden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der immer stärker an Nachhaltigkeit interessierten und mitunter sehr kritischen Stakeholder-Gruppen. Diese lassen sich mit nichtssagenden Berichten schon lange nicht mehr zufriedenstellen. Der im EU-Fokus stehende Adressat der verpflichtenden Nachhaltigkeitsinformation ist dabei insbesondere der Finanzmarkt. Dies betrifft nicht mehr nur institutionelle Investoren, sondern auch zunehmend die Hausbanken des Mittelstands.
Banken als „Nachhaltigkeitspolizei“
Der Finanzsektor soll „eine bedeutende Rolle bei der Verwirklichung der Ziele des europäischen Green Deals“ spielen.[2] Einige mittelständische Unternehmen haben bereits mit entsprechenden Anfragen von Banken und Versicherungen umgehen müssen. Diese bilden jedoch nur die Vorhut. Der Finanzsektor wird parallel zur Realwirtschaft mit umfassenden Offenlegungs- und Informationsvorschriften überhäuft. Banken und Versicherungen müssen feststellen, inwiefern ihr Investitionsportfolio, sprich, die durch sie finanzierten Tätigkeiten, nachhaltig sind. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, ist der Finanzsektor von einer standardisierten und detaillierten Berichterstattung der Realwirtschaft abhängig. Diese Verknüpfung von Finanzierungen mit Nachhaltigkeitsaspekten erzeugt einen gewaltigen Hebel, der die oben erwähnte, nachhaltige Transformation der europäischen Wirtschaft ermöglichen soll. Eine intensive Zusammenarbeit der Finanzierungs- und Nachhaltigkeitsabteilungen zeichnet sich bereits ab. Nachhaltigkeits- und Finanzreportingprozesse werden in Zukunft zusammenwachsen. CFOs, Geschäftsleitung und Finanzabteilungen sind gut beraten, den Austausch mit dem Nachhaltigkeitsmanagement frühzeitig zu suchen.
Lagebericht und Imageteil
Nachhaltigkeitsberichte sollen - dem aktuell gängigem Erscheinungsbild nach - den Lesenden nicht nur Informationen vermitteln, sondern auch Emotionen wecken. Hochglanz-Bilder und Image-Content sind weiterhin häufige Bestandteile von Nachhaltigkeitsberichten. Die Reportingvorgaben der CSRD und Taxonomie etablieren zwar Nachhaltigkeitsinformationen als fixen Bestandteil der Unternehmensberichterstattung, haben andererseits aber einen etwas „technischen“ Beigeschmack: Die erforderlichen Informationen sollen nämlich nicht mehr in einem gesonderten Bericht veröffentlicht werden, sondern ausschließlich im Lagebericht. Die EU ist sich dessen bewusst, dass die Hauptnutzer*innen von Lageberichten „Anleger und Nichtregierungsorganisationen, Sozialpartner sowie andere Interessenträger“ sind.[3] Was bedeutet das für bestehende Kommunikationskonzepte? Potenzielle Mitarbeiter*innen sind zum Beispiel eine wichtige Zielgruppe von Nachhaltigkeitsberichten – Sichtwort „Employer Branding“. Es ist unwahrscheinlich, dass sie sich von trocken dargestellten Informationen im Lagebericht inspirieren lassen. Unternehmen können zweigleisig fahren und sowohl einen für diverse Zielgruppen attraktiven Bericht als auch einen „Compliance-Bericht“ veröffentlichen. Das Zusammenspiel dieser zwei Medien muss jedoch gut durchdacht werden und sollte keinesfalls widersprüchlich sein. Denn das kann rechtliche Folgen haben.
Was man tun kann…und zwar jetzt
Die Möglichkeiten zur Vorbereitung auf die CSRD sind zahlreich und hängen vom Reifegrad des internen Nachhaltigkeitsmanagements und -reportings ab. Folgende Maßnahmen haben sich in der Praxis besonders bewährt:
[1] CSRD Proposal, S. 4.
[2] CSRD Proposal, S. 2.
[3] CSRD Proposal, S. 3.
Über das Unternehmen:
Die denkstatt Gruppe ist ein führendes Beratungsunternehmen in den Bereichen Umwelt, Nachhaltigkeit, Energie, Gesundheit, Sicherheit und Mobilität. Mehr als 200 Expert*innen an 9 Standorten verfolgen mit ihrer Expertise und breiten Branchenkenntnissen ein klares Ziel: We drive the change to a sustainable society.
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