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Die überarbeiteten ESRS sollen die Berichterstattung für CSRD-pflichtige Unternehmen deutlich vereinfachen. Laut Europäischer Kommission wurde die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte um mehr als 60 % reduziert, insgesamt wurde die Anzahl der Datenpunkte um über 70 % gesenkt. Gleichzeitig bleiben zentrale Prinzipien wie die doppelte Wesentlichkeit erhalten. Die Anwendung ist grundsätzlich für Geschäftsjahre ab 1. Jänner 2027 vorgesehen; eine frühere Anwendung für das Geschäftsjahr 2026 ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Der neue Voluntary Standard (VS) richtet sich insbesondere an Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich der verpflichtenden CSRD-Berichterstattung fallen. Er bietet einen einheitlichen und verhältnismäßigen Rahmen, um Nachhaltigkeitsinformationen strukturiert offenzulegen und damit beispielsweise Informationsanfragen von Banken, Kund oder Geschäftspartnern besser beantworten zu können.
Damit entsteht für Unternehmen ein stärker differenziertes Berichterstattungssystem: vereinfachte ESRS für berichtspflichtige Unternehmen und ein freiwilliger, strukturierter Standard für kleinere bzw. nicht berichtspflichtige Unternehmen.
respACT wird die weiteren Entwicklungen rund um die neuen Standards beobachten und relevante Informationen für seine Mitgliedsunternehmen aufbereiten.
Alle aktuelle Informationen wie Factsheets und Infos zu unseren eLearning-Kursen zum Bereich Reporting finden Sie hier.
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