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11. Juni 2026

EUDR Deep Dive: Von Pflicht zur erfolgreichen Umsetzung

Die EU-Entwaldungsverordnung bringt neue Anforderungen für Unternehmen. Ein Deep-Dive-Workshop zeigte aktuelle rechtliche Entwicklungen, Erleichterungen für KMU und konkrete Strategien für die Umsetzung.

Natascha Rohe, respACT

EUDR Deep Dive: Von der Pflicht zur erfolgreichen Umsetzung

 

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) rückt näher und bringt neue Anforderungen für Unternehmen entlang globaler Lieferketten. Im Rahmen eines Deep-Dive-Workshops beleuchteten Rechtsexpertin Dr. Katharina Häusler und Supply-Chain-Spezialistin Lydia Schwarhofer aktuelle rechtliche Entwicklungen sowie die praktische Umsetzung der Verordnung.

 

Die zentrale Erkenntnis: Die EUDR ist weit mehr als ein reines Compliance-Thema. Sie verlangt eine deutlich höhere Transparenz entlang der Lieferketten und macht Rückverfolgbarkeit zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor. Ab dem 30. Dezember 2026 müssen Unternehmen nachweisen können, dass relevante Rohstoffe und Produkte entwaldungsfrei und rechtskonform erzeugt wurden. Für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten teilweise verlängerte Fristen.

 

Mehr Klarheit – aber auch neue Anforderungen

 

Aktuelle Anpassungen der Verordnung bringen spürbare Erleichterungen, insbesondere für KMU. Nachgelagerte Marktteilnehmer können in vielen Fällen auf bestehende Sorgfaltserklärungen zurückgreifen, statt eine vollständige Prüfung selbst durchzuführen. Zudem wurden bestimmte Produktgruppen wie Second-Hand-Waren oder Verpackungen ausgenommen.

Dennoch bleibt die Kernanforderung unverändert: Unternehmen müssen Herkunft, Legalität und Entwaldungsfreiheit nachweisen können. Die Geolokalisierung von Produktionsflächen wird dabei zum Schlüssel für eine funktionierende Rückverfolgbarkeit.

 

Country Benchmarking schafft Orientierung

 

Das neue Länder-Benchmarking der EU bringt zusätzliche Struktur: Staaten werden in die Kategorien „niedrig“, „normal“ und „hoch“ eingestuft. Während bei Niedrigrisikoländern vereinfachte Sorgfaltspflichten gelten, steigen bei Hochrisikoländern die Anforderungen an Dokumentation und Risikobewertung deutlich.

 

Erfolgreiche Umsetzung beginnt mit Analyse

 

Für Unternehmen ist jetzt der richtige Zeitpunkt, aktiv zu werden. Der Einstieg gelingt über eine fundierte Analyse der eigenen Betroffenheit: Welche Produkte fallen unter die EUDR? Welche Rolle spielt das Unternehmen in der Lieferkette? Welche Lieferanten sind betroffen?

Darauf aufbauend braucht es klare Verantwortlichkeiten, abgestimmte Prozesse und oft digitale Lösungen für Datenerhebung und Dokumentation. Besonders herausfordernd bleibt die Beschaffung verlässlicher Lieferantendaten.

 

Fazit

 

Die EUDR entwickelt sich zunehmend zu einem strategischen Thema im Lieferkettenmanagement. Die aktuellen Vereinfachungen schaffen mehr Klarheit, reduzieren aber nicht die Notwendigkeit frühzeitiger Vorbereitung. Unternehmen, die jetzt Strukturen und Datenflüsse systematisch aufbauen, werden langfristig profitieren.

 

Ein besonderer Dank gilt Dr. Katharina Häusler und Lydia Schwarhofer für ihre fundierten Einblicke sowie der Wirtschaftskammer Österreich für die Zusammenarbeit.

 

 

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