Seitenbereiche:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]

Hauptmenü schließen
  • Über uns
    • Vorstand
    • Team
    • Unser Netzwerk
      • Gremien- und Beiratstätigkeit
      • Expert*innennetzwerk
      • Nachhaltige Innovation
  • Themen
    • Biodiversität
    • Digitale Transformation & KI
    • Klima & Energie
    • Kreislaufwirtschaft
    • Reporting & Lieferkette
    • Soziale Nachhaltigkeit (DEI)
  • csrTAG
    • csrTAG 2025
  • Academy
    • eLearning-Kurse
    • Webinare & Workshops
    • Factsheets & Publikationen
  • Mitglieder
    • Mitgliedsunternehmen
    • Beratungsunternehmen
  • News
    • Newsletter
  • Termine
  • Presse
    • Presseaussendungen
  • Karriere
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum
Sprachenmenü:
  • Archiv

  • : Standard Kontrast
  • : Hoher Kontrast
Mitgliederlogin
Startseite
Hauptmenü:
  • Über uns
    • Vorstand
    • Team
    • Unser Netzwerk
      • Gremien- und Beiratstätigkeit
      • Expert*innennetzwerk
      • Nachhaltige Innovation
  • Themen
    • Biodiversität
    • Digitale Transformation & KI
    • Klima & Energie
    • Kreislaufwirtschaft
    • Reporting & Lieferkette
    • Soziale Nachhaltigkeit (DEI)
  • csrTAG
    • csrTAG 2025
  • Academy
    • eLearning-Kurse
    • Webinare & Workshops
    • Factsheets & Publikationen
  • Mitglieder
    • Mitgliedsunternehmen
    • Beratungsunternehmen
  • News
    • Newsletter
  • Termine

Hauptmenü anzeigen
Inhalt:
09. März 2026

Strengere Vorgaben für Umweltwerbung ab September 2026

Die EU setzt neue Maßstäbe gegen Greenwashing und verbietet künftig vage Umweltaussagen und Werbung mit CO₂ Kompensation. Auch für zukunftsbezogene Werbung und Nachhaltigkeitssiegel gelten strengere Regeln, erklärt Gabriela Staber von CMS in ihrem Gastbeitrag. 

Gabriela Staber, CMS

Eine EU-Richtlinie bringt einschneidende Änderungen bei der Umweltwerbung. Sie gebietet der beliebten Strategie Einhalt, sich durch vage oder zukunftsbezogene Umweltaussagen, wie „umweltfreundlich“, oder „Wir sind klimaneutral bis …“ einer Überprüfung zu entziehen und bekämpft den Wildwuchs an – teilweise – unseriösen oder selbst geschaffenen Umweltsiegeln. Auch der Bewerbung von Produkten als CO2-neutral wird eine Absage erteilt, wenn die CO2-Neutralität durch Kompensation hergestellt wurde. Damit müssen viele bestehende Marketingkampagnen einer Prüfung und Revision unterzogen werden, sonst drohen sehr empfindliche Geldstrafen.

 

Die Empowering Consumers-Richtlinie wurde im Jahr 2024 von der EU beschlossen und wird ab dem 27.09.2026 in der gesamten EU gelten. Voraussetzung ist allerdings, dass die Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Das ist in Österreich zwar noch nicht passiert, es ist aber anzunehmen, dass sich der österreichische Gesetzgeber eng an den Richtlinientext halten wird. Daher kann auch jetzt bereits ein Ausblick auf die wesentlichsten Änderungen gegeben werden.

 

Verbot von vagen Umweltaussagen

 

Vage Umweltaussagen, wie "grün" oder "klimaneutral", waren bereits in der Vergangenheit oft Gegenstand von Beanstandungen, weil sie nicht belegbar waren und den falschen Eindruck erweckten, Produkte seien umweltschonend. Künftig werden in Europa sämtliche allgemeinen oder unpräzisen Umweltaussagen verboten, wenn sie nicht auf Fakten basieren und Nachweise für die beworbenen Umweltleistungen vorgelegt werden können. Verbraucher sollen so nicht mehr aufgrund wohlklingender, aber inhaltlich unklarer Versprechen beeinflusst werden.

 

Strengere Regeln für zukunftsbezogene Umweltaussagen

 

Auch Aussagen über künftige Umweltleistungen dürfen nur mehr mit einem detaillierten und realistischen Umsetzungsplan getroffen werden, wovon Aussagen wie „klimaneutral bis …“ oder „Wir werden unsere Emissionen deutlich reduzieren“ betroffen sind.

 

Bisher waren Aussagen über zukünftige Umweltziele grundsätzlich erlaubt, wenn sie nicht irreführend oder gänzlich unfundiert oder unrealistisch waren. Unternehmen blieb dabei ein relativ großer Spielraum, da es keine genaue Reglementierung für Zukunftsversprechen gab. Künftig dürfen zukunftsbezogene Umweltaussagen nicht mehr bloße Absichtserklärungen über die Umwelt sein, sondern es müssen ihnen konkrete, realistische und vor allem überprüfbare Pläne zugrunde liegen. Umweltziele müssen detailliert ausgearbeitet werden und auch regelmäßig von Expertinnen und Experten überprüft werden.

 

Verbot der Bewerbung von Produkten und Dienstleistungen als „CO2-neutral“

 

Derzeit werben viele Unternehmen mit der Kompensation von Treibhausgasemissionen und bezeichnen ihre Produkte als „CO2-neutral“ oder „klimaneutral“. Das galt bisher als zulässig, soweit die Aussagen nicht offensichtlich irreführend waren und die Kompensation transparent offengelegt wurde. 

 

Die EU-Richtlinie verbietet es nunmehr, einem Produkt neutrale, verringerte oder positive Auswirkungen auf den CO2-Fußabdruck zuzuschreiben, wenn dieses Ergebnis – zumindest teilweise – durch den Kauf von Kompensationszertifikaten erzielt wurde.  Aussagen, wie „reduzierter CO2-Fußabdruck“, „CO2-neutral“, „klimaneutral“, „CO2 positiv“ werden damit weitestgehend der Vergangenheit angehören, denn nur wenige Produkte und Dienstleistungen werden sich gänzlich ohne CO2-Emission herstellen bzw. erbringen lassen.

 

Neue Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel

 

Auch die Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel werden verschärft. Nach den neuen Vorschriften müssen Nachhaltigkeitssiegel auf einem bereits festgelegten Zertifizierungssystem beruhen oder von einer staatlichen Stelle vergeben werden. Private Siegel müssen allen Unternehmen, welche die Anforderungen erfüllen unter transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen offenstehen. Die Anforderungen müssen in Absprache mit einschlägigen Sachverständigen und Interessenträgern festgelegt werden und öffentlich einsehbar sein, es muss ein Verfahren für den Entzug oder die Aussetzung der Verwendung des Nachhaltigkeitssiegels geben und die Einhaltung der Anforderungen muss durch einen externen Dritten überwacht werden.

 

Damit ändert sich der rechtliche Rahmen für Nachhaltigkeitssiegel grundlegend. Während früher viele unterschiedliche (auch selbst entworfene) Siegel nebeneinander bestehen konnten und sich deren Aussagekraft kaum erschließen ließ, führt die kommende Richtlinie nun zu einem klaren verpflichtenden Standard für alle Nachhaltigkeitssiegel in Europa.

 

Wie können Unternehmen sich bereits jetzt vorbereiten?

 

Die folgenden Fragen sollten Unternehmen sich bereits jetzt stellen:

  • Sind die bestehender Werbekampagnen mit den neuen Vorschriften vereinbar?
  • Müssen bestehende Werbeaussagen geändert oder sogar eingestellt werden?
  • Sind ausreichende Daten und Dokumentation vorhanden, um zu belegen, dass die Umweltaussagen zutreffend sind
  • Entsprechen die verwendeten Umweltsiegel den neuen Regeln?

Erforderliche Anpassungen sollten rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen eingeleitet werden, denn es drohen künftig gravierende Konsequenzen. Die zuständigen Behörden können Geldstrafen in Höhe von 4 % des Jahresumsatzes verhängen. Zudem drohen Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche. Es heißt also auf den neuen Rechtsrahmen gut vorbereitet zu sein, um nicht auf dem falschen Fuß erwischt zu werden.

 


 

Über die Autorin

Gabriela Staber ist Rechtsanwältin mit einer Spezialisierung in den Bereichen Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht und einem Fokus auf die Branchen Life Sciences & Healthcare und Consumer Products. Neben der Streitbeilegung umfasst ihre Expertise Werbung, Produktkennzeichnung und Markenrecht.

 



Über das Unternehmen

CMS Reich Rohrwig Hainz ist eine führende Wirtschaftskanzlei in Österreich und Teil des internationalen CMS Netzwerks. Die Kanzlei berät Unternehmen jeder Größe unter anderem in allen Bereichen des ESG‑Rechts – von nachhaltiger Mobilität über Klimastrategien und Lieferketten bis zu Whistleblowing, ESG‑Due-Diligence und grüner Finanzierung.

 

Website: Anwaltskanzlei in Österreich | CMS

LinkedIn: CMS Reich-Rohrwig Hainz: Beiträge | LinkedIn

zurück

Newsletter

Erhalten Sie monatlich Informationen über aktuelle Themen und laufende Aktivitäten. Zusätzlich ist eine Auswahl von Themenschwerpunkten optional möglich. Sie werden jedenfalls zum allgemeinen Newsletter angemeldet.

Borealis, Logo, keep discovering, tagline, mono branded, jpg, jpeg, blue

Mitglied
werden

alle Mitglieder

Footermenü:
  • Presse
  • Karriere
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum

respACT - austrian business council for sustainable development

Wiedner Hauptstraße 24/11, 1040 Wien, Österreich

Telefon: +43/1/7101077-0, E-Mail: office@respact.at

  • Facebook
  • LinkedIn
  • Instagram
  • office@respact.at
nach oben springen