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Was bedeutet Barrierefreiheit im Arbeitsalltag? Welche Barrieren sind oft unsichtbar und wie können Unternehmen Zugänglichkeit im Gebäude, im Arbeitsumfeld und in der digitalen Kommunikation verbessern? Diese Fragen standen am 15.10. im Mittelpunkt des zweiten Webinars der respACT-Reihe „Diversity Dimensions“. Susanne Haberl und Eva Köllner-Aulehla vom Verbund sowie Michael Kölbl von der RIS GmbH zeigten anhand konkreter Beispiele, wie Barrierefreiheit im Unternehmen umgesetzt werden kann und warum davon letztlich viele Menschen profitieren.
Susanne Haberl gab zunächst einen Überblick über die Dimension Behinderung und machte deutlich, wie groß die Gruppe der Menschen mit Einschränkungen ist. Gleichzeitig sind Behinderungen nicht immer sichtbar: Rund 80 Prozent der Behinderungen sind nicht unmittelbar zu erkennen. Neben Mobilitäts- und Sinnesbeeinträchtigungen spielen daher auch psychische und chronische Erkrankungen sowie neurodivergente Ausprägungen eine wichtige Rolle. Für Unternehmen bedeutet das, Barrierefreiheit nicht nur auf Rampen, Aufzüge oder barrierefreie Toiletten zu reduzieren. Ein wichtiger Teil sind auch die Barrieren im Kopf. Vorurteile darüber, was Menschen mit Behinderung leisten können oder welche Unterstützung sie benötigen, können zu unnötigen Hürden führen. Entscheidend ist deshalb, Mitarbeitende nach ihren konkreten Bedürfnissen zu fragen und gemeinsam nach passenden Lösungen zu suchen.
Viele Maßnahmen kommen dabei nicht nur Menschen mit Behinderung zugute. Flexible Arbeitszeiten, Homeoffice, Ruheräume oder verständliche Kommunikation können beispielsweise auch für Eltern, pflegende Angehörige oder Menschen in anderen Lebenssituationen hilfreich sein. Barrierefreiheit schafft damit nicht nur Zugänge, sondern kann den Arbeitsalltag für viele Mitarbeitende erleichtern. Verbund setzt dabei auf verschiedene Maßnahmen: Dazu gehören ein internes Netzwerk für Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen, Schulungen und Informationsangebote sowie Kooperationen, die Menschen mit Behinderung den Einstieg ins Unternehmen erleichtern sollen. Bis 2030 möchte Verbund den Anteil von Menschen mit Behinderung im Unternehmen weiter erhöhen.
Eva Köllner-Aulehla zeigte anschließend, wie bauliche Barrierefreiheit bei Verbund umgesetzt wird. Ein wichtiges Prinzip dabei ist das Zwei-Sinne-Prinzip: Informationen sollen möglichst über mindestens zwei Sinne zugänglich sein. So wurde beispielsweise das Alarmierungssystem an einem Wiener Standort nicht nur akustisch, sondern auch optisch gestaltet. Davon profitieren nicht nur gehörlose Mitarbeitende, sondern etwa auch Personen, die bei der Arbeit Kopfhörer mit Geräuschunterdrückung tragen.
Barrierefreiheit sollte dabei möglichst früh in Bau- und Umbauprojekte einbezogen werden. Verbund hat dafür unter anderem ein Handbuch für barrierefreies Bauen entwickelt und erhebt schrittweise die Zugänglichkeit seiner Bürostandorte. Dabei werden unter anderem Eingänge, Kontraste, Küchen, Toiletten und weitere Bereiche betrachtet. Auch für die Planung barrierefreier Veranstaltungen gibt es einen eigenen Leitfaden. Dabei wurde auch deutlich: Vollständige Barrierefreiheit lässt sich nicht immer mit einer einzigen Lösung erreichen. Was für eine Person eine Erleichterung darstellt, kann für eine andere Person eine neue Hürde sein. Umso wichtiger ist es, unterschiedliche Bedürfnisse mitzudenken und Zugänglichkeit als laufenden Prozess zu verstehen.
Michael Kölbl von der RIS GmbH widmete sich anschließend der digitalen Barrierefreiheit. Webseiten, Apps und digitale Anwendungen sollten so gestaltet sein, dass sie von möglichst vielen Menschen selbstständig genutzt werden können. Das betrifft unter anderem Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, Personen mit motorischen Einschränkungen oder Menschen, die Schwierigkeiten mit komplexen Texten und Strukturen haben. Zu den grundlegenden Bereichen gehören etwa ausreichende Kontraste, Alternativtexte für Bilder, Untertitel und Transkripte für Videos sowie eine Bedienung ohne Maus. Auch klare Sprache und eine übersichtliche Struktur sind wichtig. Dabei geht es nicht nur um dauerhafte Behinderungen. Auch situative Einschränkungen spielen eine Rolle, etwa, wenn ein Display bei starkem Sonnenlicht schlecht lesbar ist, eine Person gerade keine Hand frei hat oder sich in einer lauten Umgebung befindet.
Kölbl betonte außerdem, dass digitale Barrierefreiheit kein einmaliges Projekt ist. Webseiten und Anwendungen müssen regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden. Technische Standards verändern sich ebenso wie Inhalte und Anforderungen. Unternehmen sollten daher klare Verantwortlichkeiten schaffen und sich bei Bedarf Unterstützung von spezialisierten Partnern holen. Ein Beispiel aus der Arbeit der RIS zeigt, wie digitale Barrierefreiheit auch in kleineren Gemeinden umgesetzt werden kann. Über eine gemeinsame Content-Management-Plattform werden Inhalte für Webseiten, Apps und weitere digitale Kanäle aufbereitet. Dabei werden beispielsweise Alternativtexte unterstützt und Inhalte strukturiert, sodass sie auf unterschiedlichen Geräten und mit unterstützenden Technologien genutzt werden können.
Barrierefreiheit geht weit über bauliche Maßnahmen hinaus. Sie betrifft ebenso die Unternehmenskultur, die Gestaltung von Arbeitsplätzen, Kommunikation und digitale Angebote. Entscheidend ist, Barrieren möglichst früh mitzudenken, Betroffene einzubeziehen und Lösungen regelmäßig weiterzuentwickeln.
Ob ein Ruheraum, ein optisches Alarmsignal, einfache Sprache oder eine tastaturbedienbare Website: Maßnahmen, die ursprünglich für Menschen mit Behinderung gedacht sind, erleichtern häufig auch anderen den Alltag. Barrierefreiheit ist damit nicht nur eine Frage gesetzlicher Anforderungen, sondern ein wichtiger Bestandteil einer Arbeitswelt, in der möglichst viele Menschen selbstständig und gleichberechtigt teilhaben können.
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